nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 1 NHGV (Bayern) — Schreibweise der Namen von Gemeinden und Gemeindeteilen

Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die amtliche Schreibweise der Namen von Gemeinden richtet sich nach dem vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlichten Gemeindeverzeichnis.

(2) Die amtliche Schreibweise der Namen von Gemeindeteilen richtet sich nach dem Amtlichen Ortsverzeichnis für Bayern in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Staatliche Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts haben im Schriftverkehr die amtliche Schreibweise zu verwenden.

---

Zitiervorschlag: § 1 NHGV (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NHGV/1

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
