Gesetze / Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
NEhelG§ 12
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
(weggefallen)