Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Änderung der Arbeitsgerichtsstruktur
NEUSTRUKTURIERUNG_ARBEITSGERICHTSBEZIRKE§ 2 Neustrukturierung der Bezirke der Arbeitsgerichte
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NEUSTRUKTURIERUNG_ARBEITSGERICHTSBEZIRKE/2#abs-1 (1) Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Arbeitsgerichts Eberswalde dem Bezirk des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NEUSTRUKTURIERUNG_ARBEITSGERICHTSBEZIRKE/2#abs-2 (2) Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Arbeitsgerichts Potsdam dem Bezirk des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel zugeordnet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NEUSTRUKTURIERUNG_ARBEITSGERICHTSBEZIRKE/2#abs-3 (3) Ab dem 1. Januar 2023 ist aus dem Bezirk des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel das Gebiet des Landkreises Havelland dem Bezirk des Arbeitsgerichts Neuruppin zugeordnet.
Einzelnorm