Gesetze / Notfall-Dosiswerte-Verordnung

NDWV

§ 3 Aufforderung zur Einnahme von Jodtabletten

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NDWV/3#abs-1 (1) Radiologisches Kriterium für die Angemessenheit einer Aufforderung zur Einnahme von Jodtabletten ist

1.
für betroffene Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Schwangere eine Folge-Organ-Äquivalentdosis der Schilddrüse von 50 Millisievert, die diese Personen bei einem Daueraufenthalt im Freien ohne Schutzmaßnahmen innerhalb von sieben Tagen erhalten würden, und
2.
für betroffene Personen im Alter von 18 bis 45 Jahren eine Folge-Organ-Äquivalentdosis der Schilddrüse von 250 Millisievert, die diese Personen bei einem Daueraufenthalt im Freien ohne Schutzmaßnahmen innerhalb von sieben Tagen erhalten würden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NDWV/3#abs-2 (2) Der Dosiswert ist zu schätzen als die zu erwartende durch inhaliertes Radiojodid verursachte Folge-Organ-Äquivalentdosis der Schilddrüse.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NDWV/3#abs-3 (3) Die Schätzung des Werts der Folge-Organ-Äquivalentdosis der Schilddrüse erfolgt ohne Berücksichtigung sonstiger Schutzfaktoren.

§ 2 § 4