Gesetze / MuSchEltZV · BGBl I 2009, 320
Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes
11 Normen · ausgefertigt 12.02.2009 · 7 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.06.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 6 — Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes | 5 |
| § 7 — Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit | 2 |
| § 8 — Entlassung während der Elternzeit | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Mutterschutz
- § 1 Allgemeines
- § 2 Anwendung des Mutterschutzgesetzes
- § 3 Besoldung bei Beschäftigungsverbot, Untersuchungen und Stillen
- § 4 Entlassung während der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeburt und nach der Entbindung
- § 5 Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während einer Elternzeit
- Abschnitt 2 · Elternzeit
- § 6 Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
- § 7 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
- § 8 Entlassung während der Elternzeit
- § 9 Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen
- § 10 Sonderregelung für Richterinnen und Richter im Bundesdienst
- Abschnitt 3 · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 11 Übergangsvorschrift
Änderungsverlauf
- 01.06.2025 — 1 Norm geändert · § 2 neueste Änderung
- 01.09.2021 — 3 Normen geändert · §§ 3, 7, 9
- 29.05.2020 — 1 Norm geändert · § 6
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.