Gesetze / Maler- und Lackierermeisterverordnung MulMstrV § 3 Gliederung des Teils I Stand: 10.06.2019 Bund Der Teil I der Meisterprüfung umfasst als Prüfungsbereich ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch.