Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
MtDFmEloAufklVDV§ 44 Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
Stand: 07.02.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MtDFmEloAufklVDV/44#abs-1 (1) Bei Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen gelten die §§ 64 und 65 entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MtDFmEloAufklVDV/44#abs-2 (2) Über die Folgen entscheidet die Ausbildungsleitung oder eine von ihr beauftragte Stelle.