Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

MtDFmEloAufklVDV

§ 44 Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße

Stand: 07.02.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MtDFmEloAufklVDV/44#abs-1 (1) Bei Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen gelten die §§ 64 und 65 entsprechend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MtDFmEloAufklVDV/44#abs-2 (2) Über die Folgen entscheidet die Ausbildungsleitung oder eine von ihr beauftragte Stelle.

§ 43 § 45