Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
MtDBwVWehrtechnikVDV§ 5 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
Stand: 01.08.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MtDBwVVDV/5#abs-1 (1) Der Vorbereitungsdienst besteht aus
1.
einer fachtheoretischen Ausbildung und
2.
einer berufspraktischen Ausbildung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MtDBwVVDV/5#abs-2 (2) Die Ausbildung kann durch Exkursionen ergänzt werden.