Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

MtDBwVWehrtechnikVDV

§ 5 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes

Stand: 01.08.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MtDBwVVDV/5#abs-1 (1) Der Vorbereitungsdienst besteht aus

1.
einer fachtheoretischen Ausbildung und
2.
einer berufspraktischen Ausbildung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MtDBwVVDV/5#abs-2 (2) Die Ausbildung kann durch Exkursionen ergänzt werden.

§ 4 § 6