Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
MtDBwVWehrtechnikVDV§ 35 Abschlusslehrgang
Stand: 01.08.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MtDBwVVDV/35#abs-1 (1) Im Abschlusslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter auf die Laufbahnprüfung vorbereitet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MtDBwVVDV/35#abs-2 (2) Der Abschlusslehrgang baut auf dem Einführungslehrgang auf. Ausbildungsschwerpunkt ist die praxisbezogene und anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung der im Einführungslehrgang vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MtDBwVVDV/35#abs-3 (3) Behandelt werden Inhalte aus den folgenden Lehrgebieten: