Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
MtDBwVWehrtechnikVDV§ 31 Lehrgänge
Stand: 01.08.2024
Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Lehrgängen:
1.
Einführungslehrgang,
2.
Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“,
3.
Lehrgang „Datenverarbeitung“ und
4.
Abschlusslehrgang.