Gesetze / Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

MontanMitbestGErgGWO 2005

§ 93 Wahlausschreiben im Seebetrieb

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MontanMitbestGErgGWO%202005/93#abs-1 (1) Das Wahlausschreiben nach § 32 Abs. 1 muss in Seebetrieben auch folgende Angaben enthalten:

1.
dass die Arbeitnehmer des Seebetriebs in Briefwahl wählen;
2.
den Zeitpunkt, bis zu dem die Wahlbriefe beim Hauptwahlvorstand eingehen müssen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MontanMitbestGErgGWO%202005/93#abs-2 (2) Für die Bekanntmachung des Wahlausschreibens in Seebetrieben ist § 32 Abs. 2 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; § 23 Abs. 5 und § 90 Abs. 4 sind anzuwenden.

§ 92 § 94