Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes

MntZollDVDV

§ 32 Laufbahnprüfung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Die Laufbahnprüfung besteht aus:

1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,
3.
den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie
4.
der Abschlussprüfung.
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