Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
MntZollDVDV§ 32 Laufbahnprüfung
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Laufbahnprüfung besteht aus:
1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,
3.
den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie
4.
der Abschlussprüfung.