Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
MntZollDVDV§ 29 Schriftliche Bestätigungen für Leistungstests während des Einführungs- und des Abschlusslehrgangs
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MntZollDVDV/29#abs-1 (1) Über das Ergebnis jedes Leistungstestes während des Einführungs- und des Abschlusslehrgangs erstellt die Generalzolldirektion eine schriftliche Bestätigung. In der Bestätigung sind anzugeben:
1.
der Ausbildungsabschnitt,
2.
das Ausbildungsgebiet,
3.
die Form des Leistungstestes sowie
4.
die erzielten Rangpunkte und die Note.
Die Ergebnisse der Leistungstests desselben Ausbildungsabschnitts können in einer schriftlichen Bestätigung zusammengefasst werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MntZollDVDV/29#abs-2 (2) Die Ausbildungsbehörde erhält eine Ausfertigung der Bestätigung.