Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
MntZollDVDV§ 25 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MntZollDVDV/25#abs-1 (1) Die Ausbildungsgebiete der fachtheoretischen Ausbildung sind:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MntZollDVDV/25#abs-2 (2) Der Einführungslehrgang umfasst mindestens 550 Lehrveranstaltungsstunden. Er vermittelt die Grundkenntnisse in den Ausbildungsgebieten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MntZollDVDV/25#abs-3 (3) Der Einführungslehrgang schließt mit der Zwischenprüfung ab. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für den Abschlusslehrgang.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MntZollDVDV/25#abs-4 (4) Der Abschlusslehrgang umfasst mindestens 450 Lehrveranstaltungsstunden. Er baut ergänzend und vertiefend auf den Lehrinhalten des Einführungslehrgangs und auf den in der berufspraktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.