Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
MntDBwVVDV§ 47 Inhalt der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen
Stand: 01.09.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MntDBwVVDV/47#abs-1 (1) In den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen erweitern und vertiefen die Anwärterinnen und Anwärter die in der bisherigen Ausbildung gewonnenen Kenntnisse und Kompetenzen in enger Beziehung zur Praxis durch lehrgebietsübergreifende Praxissimulationen und Projekte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MntDBwVVDV/47#abs-2 (2) Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen werden beim Bildungszentrum der Bundeswehr durchgeführt.