§ 47 MntDBwVVDV — Inhalt der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Stand: 01.09.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) In den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen erweitern und vertiefen die Anwärterinnen und Anwärter die in der bisherigen Ausbildung gewonnenen Kenntnisse und Kompetenzen in enger Beziehung zur Praxis durch lehrgebietsübergreifende Praxissimulationen und Projekte.

(2) Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen werden beim Bildungszentrum der Bundeswehr durchgeführt.