Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KiBiz-Mittelverteilungsverordnung 2026
MittelVertVO 2026§ 2 Flexibilisierung der Betreuungszeiten
Stand: 26.08.2026
Der Anteil des Jugendamtes am Landeszuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 Absatz 1 des Kinderbildungsgesetzes entspricht in den Kindergartenjahren 2026/2027 und 2027/2028 dem Anteil, der auf der Grundlage des § 48 Absatz 2 Satz 2 des Kinderbildungsgesetzes für die Kindergartenjahre 2020/2021 bis 2024/2025 berechnet wurde.