Gesetze / Mindeststeuerdurchführungsverordnung
MinStDV§ 3 Zuständige Behörde
Stand: 30.12.2025
Zuständige Behörde für die Annahme und die Weiterleitung von Informationen nach dem Mindeststeuergesetz und dieser Verordnung ist das Bundeszentralamt für Steuern.