Gesetze / Milch- und Margarinegesetz
MilchMargG§ 13 Anhörung von Sachkennern
Stand: 10.06.2019
Vor Erlaß von Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz soll ein jeweils auszuwählender Kreis von Sachkennern aus der Wissenschaft, der Verbraucherschaft und der beteiligten Wirtschaft gehört werden.
Änderungsverlauf
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17.03.2009 Ausfertigung
§ 13 umnummeriert und geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I 550)
BGBl. 2009 I S. 550
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01.09.2005 Ausfertigung
§ 13 geändert, Nr. 1 aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I 2618)
BGBl. 2005 I S. 2618
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