Gesetze / Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin

MilchLMstrV

§ 2 Gliederung der Meisterprüfung

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MilchLMstrV/2#abs-1 (1) Die Meisterprüfung umfaßt die Teile

1.
Untersuchungs- und Verfahrenstechnik,
2.
Laborführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MilchLMstrV/2#abs-2 (2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 durchzuführen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MilchLMstrV/2#abs-3 (3) Die Prüfungsaufgaben sollen sich auf praktische Fälle beziehen.

§ 1a § 3