Gesetze / Milchwirtschaftlicher-Labormeister-Prüfungsverordnung
MilchLMeistPrV§ 15 Struktur des Prüfungsteils
Stand: 16.09.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MilchLMeistPrV/15#abs-1 (1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte:
1.
Berufsausbildung und
2.
Mitarbeiterführung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MilchLMeistPrV/15#abs-2 (2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MilchLMeistPrV/15#abs-3 (3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 18.