Gesetze / Milchwirtschaftlicher-Labormeister-Prüfungsverordnung

MilchLMeistPrV

§ 15 Struktur des Prüfungsteils

Stand: 16.09.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MilchLMeistPrV/15#abs-1 (1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte:

1.
Berufsausbildung und
2.
Mitarbeiterführung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MilchLMeistPrV/15#abs-2 (2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet

1.
eine praktische Prüfung nach § 16 und
2.
eine schriftliche Prüfung nach § 17.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MilchLMeistPrV/15#abs-3 (3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 18.

§ 14 § 16