Gesetze / Milchwirtschaftlicher-Labormeister-Prüfungsverordnung
MilchLMeistPrV§ 13 Schriftliche Prüfung
Stand: 16.09.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MilchLMeistPrV/13#abs-1 (1) Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben aus den Prüfungsinhalten nach § 10 Absatz 2.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MilchLMeistPrV/13#abs-2 (2) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 180 Minuten.