Gesetze / Milch- und Fettgesetz

MilchFettG

§ 28 Beauftragung des Max Rubner-Instituts

Stand: 10.08.2021

Bund2 Fassungen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann das Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, mit der Durchführung von Forschungsaufgaben im Bereich dieses Gesetzes beauftragen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Erhaltung und Förderung der Güte von Milch und Milcherzeugnissen sowie die Einführung und Verwendung von Gütezeichen.

§ 27 § 29