Art 17a Tick-Größen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MiFIR/17a#abs-1 (1) Die Kursofferten systematischer Internalisierer, die Kursvorteile bei solchen Offerten und die Ausführungspreise müssen im Einklang mit den Tick-Größen stehen, die gemäß Artikel 49 der Richtlinie 2014/65/EU festgelegt worden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MiFIR/17a#abs-2 (2) Die Anforderungen gemäß Artikel 15 Absatz 2 dieser Verordnung und Artikel 49 der Richtlinie 2014/65/EU dürfen systematische Internalisierer nicht daran hindern, für Aufträge innerhalb der aktuellen Geld- und Briefkurse ein Midpoint-Matching durchzuführen.