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Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

93 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Vorhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente
  4. Art 4 Ausnahmen für Eigenkapitalinstrumente
  5. Art 5 Begrenzung des Volumens
  6. Art 6 Nachhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente
  7. Art 7 Genehmigung einer späteren Veröffentlichung
  8. Art 8 Vorhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte und Emissionszertifikate
  9. Art 8a Vorhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Derivate
  10. Art 8b Vorhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Auftragspakete
  11. Art 9 Ausnahmen für Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate, Derivate und Auftragspakete
  12. Art 10 Nachhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate
  13. Art 11 Spätere Veröffentlichung in Bezug auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte oder Emissionszertifikate
  14. Art 11a Spätere Veröffentlichung in Bezug auf Derivate
  15. Art 12 Verpflichtung zur gesonderten Offenlegung von Vorhandels- und Nachhandelsdaten
  16. Art 13 Verpflichtung zur Offenlegung von Vorhandels- und Nachhandelsdaten zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen
  17. Art 14 Verpflichtung der systematischen Internalisierer zur Offenlegung von verbindlichen Kursofferten für Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente
  18. Art 15 Ausführung von Kundenaufträgen
  19. Art 16 Pflichten der zuständigen Behörden
  20. Art 17 Zugang zu Kursofferten
  21. Art 17a Tick-Größen
  22. Art 20 Veröffentlichungen von Wertpapierfirmen — einschließlich systematischer Internalisierer — nach dem Handel betreffend Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente
  23. Art 21 Veröffentlichungen von Wertpapierfirmen nach dem Handel in Bezug auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate
  24. Art 21a Benannte veröffentlichende Einrichtungen
  25. Art 22 Bereitstellung von Informationen für Transparenz- und andere Berechnungen
  26. Art 22a Übermittlung von Daten an den Bereitsteller konsolidierter Datenticker
  27. Art 22b Die Qualität der Daten
  28. Art 22c Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren
  29. Art 23 Handelspflichten für Wertpapierfirmen
  30. Art 23a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  31. Art 24 Pflicht zur Wahrung der Marktintegrität
  32. Art 25 Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen
  33. Art 26 Pflicht zur Meldung von Geschäften
  34. Art 27 Pflicht zur Bereitstellung von Referenzdaten für die einzelnen Finanzinstrumente
  35. Art 27a
  36. Art 27b Zulassungspflicht
  37. Art 27c Zulassung von Datenbereitstellungsdienstleistern
  38. Art 27d Verfahren für die Erteilung der Zulassung und die Ablehnung von Anträgen auf Zulassung für genehmigte Meldemechanismen und genehmigte Veröffentlichungssysteme
  39. Art 27da Verfahren für die Auswahl eines einzigen Bereitstellers konsolidierter Datenticker pro Anlageklasse
  40. Art 27db Verfahren für die Erteilung der Zulassung und die Ablehnung von Anträgen auf Zulassung von Bereitstellern konsolidierter Datenticker
  41. Art 27e Entzug der Genehmigung
  42. Art 27f Anforderungen an das Leitungsorgan des Datenbereitstellungsdienstleisters
  43. Art 27g Organisatorische Anforderungen an APA
  44. Art 27h Organisatorische Anforderungen an die Bereitsteller konsolidierter Datenticker
  45. Art 27ha Meldepflicht der Bereitsteller konsolidierter Datenticker
  46. Art 27i Organisatorische Anforderungen an ARM
  47. Art 28 Pflicht zum Handel über geregelte Märkte, MTF oder OTF
  48. Art 29 Clearingpflicht für über geregelte Märkte gehandelte Derivate und Zeitrahmen für die Annahme zum Clearing
  49. Art 30 Indirekte Clearingvereinbarungen
  50. Art 31 Dienste zur Verringerung von Nachhandelsrisiken
  51. Art 32 Verfahren bei einer Handelspflicht
  52. Art 32a Eigenständige Aussetzung der Handelspflicht
  53. Art 33 Mechanismus zur Vermeidung doppelter oder kollidierender Vorschriften
  54. Art 34 Verzeichnis von der Handelspflicht unterliegenden Derivaten
  55. Art 35 Diskriminierungsfreier Zugang zu einer zentralen Gegenpartei
  56. Art 36 Diskriminierungsfreier Zugang zu einem Handelsplatz
  57. Art 37 Diskriminierungsfreier Zugang zu Referenzwerten und Genehmigungspflicht
  58. Art 38 Zugang für in einem Drittland niedergelassene zentrale Gegenparteien und Handelsplätze
  59. Art 38a Ausübung der Befugnisse durch die ESMA
  60. Art 38b Informationsersuchen
  61. Art 38c Allgemeine Untersuchungen
  62. Art 38d Kontrollen vor Ort
  63. Art 38e Informationsaustausch
  64. Art 38f Wahrung des Berufsgeheimnisses
  65. Art 38g Aufsichtsmaßnahmen der ESMA
  66. Art 38h Geldbußen
  67. Art 38i Zwangsgelder
  68. Art 38j Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
  69. Art 38k Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen
  70. Art 38l Anhörung der betroffenen Personen
  71. Art 38m Überprüfung durch den Gerichtshof
  72. Art 38n Zulassungs- und Aufsichtsgebühren
  73. Art 38o Übertragung von Aufgaben durch die ESMA an die zuständigen Behörden
  74. Art 39 Marktüberwachung
  75. Art 39a Verbot der Annahme von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen
  76. Art 40 Befugnisse der ESMA zur vorübergehenden Intervention
  77. Art 41 Befugnisse der EBA zur vorübergehenden Intervention
  78. Art 42 Produktintervention seitens der zuständigen Behörden
  79. Art 43 Koordinierung durch die ESMA und die EBA
  80. Art 44 Koordinierung nationaler Positionsmanagementmaßnahmen und Positionsbeschränkungen durch die ESMA
  81. Art 45 Positionsmanagementbefugnisse der ESMA
  82. Art 46 Allgemeine Bestimmungen
  83. Art 47 Gleichwertigkeitsbeschluss
  84. Art 48 Register
  85. Art 49 Von der ESMA zu ergreifende Maßnahmen
  86. Art 50 Ausübung der Befugnisübertragung
  87. Art 51 Ausschussverfahren
  88. Art 52 Berichte und Überprüfung
  89. Art 53 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
  90. Art 54 Übergangsbestimmungen
  91. Art 54a Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA
  92. Art 54b Beziehungen zu Wirtschaftsprüfern
  93. Art 55 Inkrafttreten und Anwendung