Gesetze / MiFIR · CELEX 02014R0600-20251123
Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
93 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Vorhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente
- Art 4 Ausnahmen für Eigenkapitalinstrumente
- Art 5 Begrenzung des Volumens
- Art 6 Nachhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente
- Art 7 Genehmigung einer späteren Veröffentlichung
- Art 8 Vorhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte und Emissionszertifikate
- Art 8a Vorhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Derivate
- Art 8b Vorhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Auftragspakete
- Art 9 Ausnahmen für Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate, Derivate und Auftragspakete
- Art 10 Nachhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate
- Art 11 Spätere Veröffentlichung in Bezug auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte oder Emissionszertifikate
- Art 11a Spätere Veröffentlichung in Bezug auf Derivate
- Art 12 Verpflichtung zur gesonderten Offenlegung von Vorhandels- und Nachhandelsdaten
- Art 13 Verpflichtung zur Offenlegung von Vorhandels- und Nachhandelsdaten zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen
- Art 14 Verpflichtung der systematischen Internalisierer zur Offenlegung von verbindlichen Kursofferten für Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente
- Art 15 Ausführung von Kundenaufträgen
- Art 16 Pflichten der zuständigen Behörden
- Art 17 Zugang zu Kursofferten
- Art 17a Tick-Größen
- Art 20 Veröffentlichungen von Wertpapierfirmen — einschließlich systematischer Internalisierer — nach dem Handel betreffend Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente
- Art 21 Veröffentlichungen von Wertpapierfirmen nach dem Handel in Bezug auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate
- Art 21a Benannte veröffentlichende Einrichtungen
- Art 22 Bereitstellung von Informationen für Transparenz- und andere Berechnungen
- Art 22a Übermittlung von Daten an den Bereitsteller konsolidierter Datenticker
- Art 22b Die Qualität der Daten
- Art 22c Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren
- Art 23 Handelspflichten für Wertpapierfirmen
- Art 23a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 24 Pflicht zur Wahrung der Marktintegrität
- Art 25 Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen
- Art 26 Pflicht zur Meldung von Geschäften
- Art 27 Pflicht zur Bereitstellung von Referenzdaten für die einzelnen Finanzinstrumente
- Art 27a
- Art 27b Zulassungspflicht
- Art 27c Zulassung von Datenbereitstellungsdienstleistern
- Art 27d Verfahren für die Erteilung der Zulassung und die Ablehnung von Anträgen auf Zulassung für genehmigte Meldemechanismen und genehmigte Veröffentlichungssysteme
- Art 27da Verfahren für die Auswahl eines einzigen Bereitstellers konsolidierter Datenticker pro Anlageklasse
- Art 27db Verfahren für die Erteilung der Zulassung und die Ablehnung von Anträgen auf Zulassung von Bereitstellern konsolidierter Datenticker
- Art 27e Entzug der Genehmigung
- Art 27f Anforderungen an das Leitungsorgan des Datenbereitstellungsdienstleisters
- Art 27g Organisatorische Anforderungen an APA
- Art 27h Organisatorische Anforderungen an die Bereitsteller konsolidierter Datenticker
- Art 27ha Meldepflicht der Bereitsteller konsolidierter Datenticker
- Art 27i Organisatorische Anforderungen an ARM
- Art 28 Pflicht zum Handel über geregelte Märkte, MTF oder OTF
- Art 29 Clearingpflicht für über geregelte Märkte gehandelte Derivate und Zeitrahmen für die Annahme zum Clearing
- Art 30 Indirekte Clearingvereinbarungen
- Art 31 Dienste zur Verringerung von Nachhandelsrisiken
- Art 32 Verfahren bei einer Handelspflicht
- Art 32a Eigenständige Aussetzung der Handelspflicht
- Art 33 Mechanismus zur Vermeidung doppelter oder kollidierender Vorschriften
- Art 34 Verzeichnis von der Handelspflicht unterliegenden Derivaten
- Art 35 Diskriminierungsfreier Zugang zu einer zentralen Gegenpartei
- Art 36 Diskriminierungsfreier Zugang zu einem Handelsplatz
- Art 37 Diskriminierungsfreier Zugang zu Referenzwerten und Genehmigungspflicht
- Art 38 Zugang für in einem Drittland niedergelassene zentrale Gegenparteien und Handelsplätze
- Art 38a Ausübung der Befugnisse durch die ESMA
- Art 38b Informationsersuchen
- Art 38c Allgemeine Untersuchungen
- Art 38d Kontrollen vor Ort
- Art 38e Informationsaustausch
- Art 38f Wahrung des Berufsgeheimnisses
- Art 38g Aufsichtsmaßnahmen der ESMA
- Art 38h Geldbußen
- Art 38i Zwangsgelder
- Art 38j Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
- Art 38k Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen
- Art 38l Anhörung der betroffenen Personen
- Art 38m Überprüfung durch den Gerichtshof
- Art 38n Zulassungs- und Aufsichtsgebühren
- Art 38o Übertragung von Aufgaben durch die ESMA an die zuständigen Behörden
- Art 39 Marktüberwachung
- Art 39a Verbot der Annahme von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen
- Art 40 Befugnisse der ESMA zur vorübergehenden Intervention
- Art 41 Befugnisse der EBA zur vorübergehenden Intervention
- Art 42 Produktintervention seitens der zuständigen Behörden
- Art 43 Koordinierung durch die ESMA und die EBA
- Art 44 Koordinierung nationaler Positionsmanagementmaßnahmen und Positionsbeschränkungen durch die ESMA
- Art 45 Positionsmanagementbefugnisse der ESMA
- Art 46 Allgemeine Bestimmungen
- Art 47 Gleichwertigkeitsbeschluss
- Art 48 Register
- Art 49 Von der ESMA zu ergreifende Maßnahmen
- Art 50 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 51 Ausschussverfahren
- Art 52 Berichte und Überprüfung
- Art 53 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- Art 54 Übergangsbestimmungen
- Art 54a Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA
- Art 54b Beziehungen zu Wirtschaftsprüfern
- Art 55 Inkrafttreten und Anwendung