Gesetze / MiFIR

MiFIR

Art 38m Überprüfung durch den Gerichtshof

Stand: 02.10.2026

Der Gerichtshof besitzt die unbeschränkte Befugnis zur Überprüfung von Beschlüssen, mit denen die ESMA eine Geldbuße oder ein Zwangsgeld festgesetzt hat. Er kann die verhängten Geldbußen oder Zwangsgelder aufheben, herabsetzen oder erhöhen.

←Art 38l →Art 38n