Gesetze / MiFID II · CELEX 02014L0065-20260606

Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung)

93 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Anwendungsbereich
  2. Art 2 Ausnahmen
  3. Art 3 Fakultative Ausnahmen
  4. Art 4 Begriffsbestimmungen
  5. Art 5 Zulassungsanforderung
  6. Art 6 Umfang der Zulassung
  7. Art 7 Verfahren für die Erteilung der Zulassung und die Ablehnung von Anträgen auf Zulassung
  8. Art 8 Entzug von Zulassungen
  9. Art 9 Leitungsorgan
  10. Art 10 Aktionäre und Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen
  11. Art 11 Mitteilung eines beabsichtigten Erwerbs
  12. Art 12 Beurteilungszeitraum
  13. Art 13 Beurteilung
  14. Art 14 Mitgliedschaft in einem zugelassenen Anlegerentschädigungssystem
  15. Art 15 Anfangskapitalausstattung
  16. Art 16 Organisatorische Anforderungen
  17. Art 16a Ausnahme von Anforderungen an die Produktüberwachung
  18. Art 17 Algorithmischer Handel
  19. Art 18 Handel und Abschluss von Geschäften über MTF und OTF
  20. Art 19 Besondere Anforderungen für MTF
  21. Art 20 Besondere Anforderungen für OTF
  22. Art 21 Regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen für die Erstzulassung
  23. Art 22 Allgemeine Verpflichtung zur laufenden Überwachung
  24. Art 23 Interessenkonflikte
  25. Art 24 Allgemeine Grundsätze und Kundeninformation
  26. Art 25 Beurteilung der Eignung und Zweckmäßigkeit sowie Berichtspflicht gegenüber Kunden
  27. Art 26 Erbringung von Dienstleistungen über eine andere Wertpapierfirma
  28. Art 27 Verpflichtung zur kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen
  29. Art 28 Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen
  30. Art 29 Verpflichtungen von Wertpapierfirmen bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
  31. Art 29a Dienstleistungen für professionelle Kunden
  32. Art 30 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien
  33. Art 31 Überwachung der Einhaltung der Regeln des MTF oder des OTF und anderer rechtlicher Verpflichtungen
  34. Art 32 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten vom Handel an einem MTF oder einem OTF
  35. Art 33 KMU-Wachstumsmärkte
  36. Art 34 Freiheit der Wertpapierdienstleistung und der Anlagetätigkeit
  37. Art 35 Errichtung einer Zweigniederlassung
  38. Art 36 Zugang zu geregelten Märkten
  39. Art 37 Zugang zu zentralen Gegenparteien, Clearing- und Abrechnungssystemen sowie Recht auf Wahl eines Abrechnungssystems
  40. Art 38 Vereinbarungen mit einer zentralen Gegenpartei und über Clearing und Abrechnung in Bezug auf MTF
  41. Art 39 Errichtung einer Zweigniederlassung
  42. Art 40 Mitteilungspflicht
  43. Art 41 Erteilung der Zulassung
  44. Art 42 Erbringung von Dienstleistungen auf Veranlassung des Kunden
  45. Art 43 Entzug der Zulassung
  46. Art 44 Zulassung und anwendbares Recht
  47. Art 45 Anforderungen an das Leitungsorgan eines Marktbetreibers
  48. Art 46 Anforderungen an Personen mit wesentlichem Einfluss auf die Verwaltung des geregelten Marktes
  49. Art 47 Organisatorische Anforderungen
  50. Art 48 Belastbarkeit der Systeme, Notfallsicherungen („circuit breakers“) und elektronischer Handel
  51. Art 49 Tick-Größen
  52. Art 51 Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel
  53. Art 51a Besondere Bedingungen für die Zulassung von Aktien zum Handel
  54. Art 52 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten vom Handel an einem geregelten Markt
  55. Art 53 Zugang zum geregelten Markt
  56. Art 54 Überwachung der Einhaltung der Regeln des geregeltes Marktes und anderer rechtlicher Verpflichtungen
  57. Art 55 Vereinbarungen mit einer zentralen Gegenpartei und über Clearing und Abrechnung
  58. Art 56 Verzeichnis geregelter Märkte
  59. Art 57
  60. Art 58 Nach Positionsinhaberkategorien aufgeschlüsselte Positionsmeldungen
  61. Art 67 Benennung der zuständigen Behörden
  62. Art 68 Zusammenarbeit zwischen Behörden ein und desselben Mitgliedstaats
  63. Art 69 Aufsichtsbefugnisse
  64. Art 70 Sanktionen bei Verstößen
  65. Art 71 Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen
  66. Art 72 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
  67. Art 73 Meldung von Verstößen
  68. Art 74 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
  69. Art 75 Außergerichtliches Verfahren für Verbraucherbeschwerden
  70. Art 76 Berufsgeheimnis
  71. Art 77 Beziehungen zu Wirtschaftsprüfern
  72. Art 78 Datenschutz
  73. Art 79 Pflicht zur Zusammenarbeit
  74. Art 80 Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden bei der Überwachung, den Überprüfungen vor Ort oder den Ermittlungen
  75. Art 81 Informationsaustausch
  76. Art 82 Bindende Vermittlung
  77. Art 83 Ablehnung der Zusammenarbeit
  78. Art 84 Konsultation vor einer Zulassung
  79. Art 85 Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten
  80. Art 86 Von den Aufnahmemitgliedstaaten zu treffende Sicherungsmaßnahmen
  81. Art 87 Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit der ESMA
  82. Art 87a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  83. Art 88 Informationsaustausch mit Drittländern
  84. Art 89 Ausübung der Befugnisübertragung
  85. Art 89a Ausschussverfahren
  86. Art 90 Berichte und Überprüfung
  87. Art 92 Änderung der Richtlinie 2011/61/EU
  88. Art 93 Umsetzung
  89. Art 94 Aufhebung
  90. Art 95 Übergangsbestimmungen
  91. Art 95a Übergangsbestimmung für die Zulassung von Kreditinstituten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
  92. Art 96 Inkrafttreten
  93. Art 97 Adressaten