Gesetze / MiFID II · CELEX 02014L0065-20260606
Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung)
93 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Ausnahmen
- Art 3 Fakultative Ausnahmen
- Art 4 Begriffsbestimmungen
- Art 5 Zulassungsanforderung
- Art 6 Umfang der Zulassung
- Art 7 Verfahren für die Erteilung der Zulassung und die Ablehnung von Anträgen auf Zulassung
- Art 8 Entzug von Zulassungen
- Art 9 Leitungsorgan
- Art 10 Aktionäre und Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen
- Art 11 Mitteilung eines beabsichtigten Erwerbs
- Art 12 Beurteilungszeitraum
- Art 13 Beurteilung
- Art 14 Mitgliedschaft in einem zugelassenen Anlegerentschädigungssystem
- Art 15 Anfangskapitalausstattung
- Art 16 Organisatorische Anforderungen
- Art 16a Ausnahme von Anforderungen an die Produktüberwachung
- Art 17 Algorithmischer Handel
- Art 18 Handel und Abschluss von Geschäften über MTF und OTF
- Art 19 Besondere Anforderungen für MTF
- Art 20 Besondere Anforderungen für OTF
- Art 21 Regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen für die Erstzulassung
- Art 22 Allgemeine Verpflichtung zur laufenden Überwachung
- Art 23 Interessenkonflikte
- Art 24 Allgemeine Grundsätze und Kundeninformation
- Art 25 Beurteilung der Eignung und Zweckmäßigkeit sowie Berichtspflicht gegenüber Kunden
- Art 26 Erbringung von Dienstleistungen über eine andere Wertpapierfirma
- Art 27 Verpflichtung zur kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen
- Art 28 Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen
- Art 29 Verpflichtungen von Wertpapierfirmen bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
- Art 29a Dienstleistungen für professionelle Kunden
- Art 30 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien
- Art 31 Überwachung der Einhaltung der Regeln des MTF oder des OTF und anderer rechtlicher Verpflichtungen
- Art 32 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten vom Handel an einem MTF oder einem OTF
- Art 33 KMU-Wachstumsmärkte
- Art 34 Freiheit der Wertpapierdienstleistung und der Anlagetätigkeit
- Art 35 Errichtung einer Zweigniederlassung
- Art 36 Zugang zu geregelten Märkten
- Art 37 Zugang zu zentralen Gegenparteien, Clearing- und Abrechnungssystemen sowie Recht auf Wahl eines Abrechnungssystems
- Art 38 Vereinbarungen mit einer zentralen Gegenpartei und über Clearing und Abrechnung in Bezug auf MTF
- Art 39 Errichtung einer Zweigniederlassung
- Art 40 Mitteilungspflicht
- Art 41 Erteilung der Zulassung
- Art 42 Erbringung von Dienstleistungen auf Veranlassung des Kunden
- Art 43 Entzug der Zulassung
- Art 44 Zulassung und anwendbares Recht
- Art 45 Anforderungen an das Leitungsorgan eines Marktbetreibers
- Art 46 Anforderungen an Personen mit wesentlichem Einfluss auf die Verwaltung des geregelten Marktes
- Art 47 Organisatorische Anforderungen
- Art 48 Belastbarkeit der Systeme, Notfallsicherungen („circuit breakers“) und elektronischer Handel
- Art 49 Tick-Größen
- Art 51 Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel
- Art 51a Besondere Bedingungen für die Zulassung von Aktien zum Handel
- Art 52 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten vom Handel an einem geregelten Markt
- Art 53 Zugang zum geregelten Markt
- Art 54 Überwachung der Einhaltung der Regeln des geregeltes Marktes und anderer rechtlicher Verpflichtungen
- Art 55 Vereinbarungen mit einer zentralen Gegenpartei und über Clearing und Abrechnung
- Art 56 Verzeichnis geregelter Märkte
- Art 57
- Art 58 Nach Positionsinhaberkategorien aufgeschlüsselte Positionsmeldungen
- Art 67 Benennung der zuständigen Behörden
- Art 68 Zusammenarbeit zwischen Behörden ein und desselben Mitgliedstaats
- Art 69 Aufsichtsbefugnisse
- Art 70 Sanktionen bei Verstößen
- Art 71 Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen
- Art 72 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
- Art 73 Meldung von Verstößen
- Art 74 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
- Art 75 Außergerichtliches Verfahren für Verbraucherbeschwerden
- Art 76 Berufsgeheimnis
- Art 77 Beziehungen zu Wirtschaftsprüfern
- Art 78 Datenschutz
- Art 79 Pflicht zur Zusammenarbeit
- Art 80 Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden bei der Überwachung, den Überprüfungen vor Ort oder den Ermittlungen
- Art 81 Informationsaustausch
- Art 82 Bindende Vermittlung
- Art 83 Ablehnung der Zusammenarbeit
- Art 84 Konsultation vor einer Zulassung
- Art 85 Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten
- Art 86 Von den Aufnahmemitgliedstaaten zu treffende Sicherungsmaßnahmen
- Art 87 Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit der ESMA
- Art 87a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 88 Informationsaustausch mit Drittländern
- Art 89 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 89a Ausschussverfahren
- Art 90 Berichte und Überprüfung
- Art 92 Änderung der Richtlinie 2011/61/EU
- Art 93 Umsetzung
- Art 94 Aufhebung
- Art 95 Übergangsbestimmungen
- Art 95a Übergangsbestimmung für die Zulassung von Kreditinstituten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- Art 96 Inkrafttreten
- Art 97 Adressaten