Gesetze / Metallblasinstrumentenmachermeisterverordnung
MetblMstrV§ 3 Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I
Stand: 01.10.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MetblMstrV/3#abs-1 (1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten des Metallblasinstrumentenmacher-Handwerks meisterhaft verrichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MetblMstrV/3#abs-2 (2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche: