Gesetze / Metallbauermeisterverordnung
MetallbMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Stand: 01.07.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MetallbMstrV%202025/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt für die Meisterprüfung den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz im Metallbauer-Handwerk.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MetallbMstrV%202025/6#abs-2 (2) Die Situationsaufgabe wird nach Maßgabe der Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung unter Berücksichtigung des vom Prüfling gewählten Schwerpunktes nach § 1 Nummer 1 bis 3 festgelegt und gliedert sich wie folgt:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MetallbMstrV%202025/6#abs-3 (3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling acht Stunden zur Verfügung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MetallbMstrV%202025/6#abs-4 (4) Jede Teilarbeit nach Absatz 2 Nummer 1 und 2 ist gesondert zu bewerten. Das Gesamtergebnis der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Teilarbeiten nach Absatz 2 gebildet.