Gesetze / Metallbauermeisterverordnung

MetallbMstrV

§ 5 Fachgespräch

Stand: 01.07.2025

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MetallbMstrV%202025/5#abs-1 (1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

1.
die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
2.
Kundinnen und Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen Kundenwunsch sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte, technische Gesichtspunkte sowie ökologische Gesichtspunkte in das Beratungsgespräch einzubeziehen,
3.
sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie
4.
mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Metallbauer-Handwerk zu berücksichtigen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MetallbMstrV%202025/5#abs-2 (2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.

§ 4 § 6