Gesetze / Messstellenbetriebsgesetz
MsbG§ 13 Nutzung des Verteilernetzes zur Datenübertragung
Stand: 10.06.2019
Der Messstellenbetreiber ist berechtigt, zur Messdatenübertragung gegen ein angemessenes und diskriminierungsfreies Entgelt im Rahmen der technischen Möglichkeiten Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers zu erhalten.