Gesetze / Mess- und Eichverordnung

MessEV

§ 3 Anwendungsbereich für sonstige Messgeräte

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes und dieser Verordnung über sonstige Messgeräte sind anzuwenden auf nichtselbsttätige Waagen, soweit diese Waagen nicht zur Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder zur Durchführung von Messungen im öffentlichen Interesse bestimmt sind.

§ 2 § 4