Gesetze / Medizinal-Cannabisgesetz

MedCanG

§ 11 Widerruf der Erlaubnis

Stand: 28.03.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MedCanG/11#abs-1 (1) Die Erlaubnis kann auch widerrufen werden, wenn von ihr innerhalb eines Zeitraumes von zwei Kalenderjahren kein Gebrauch gemacht worden ist. Der Zeitraum kann verlängert werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MedCanG/11#abs-2 (2) Im Fall der Rücknahme oder des Widerrufs der Erlaubnis unterrichtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unverzüglich die zuständige oberste Landesbehörde.

§ 10 § 12