Gesetze / Meliorationsanlagengesetz
MeAnlG§ 18 Überleitungsvorschrift
Stand: 10.06.2019
Ein Eigentumsübergang nach § 10 Abs. 2 in der vor dem 28. Dezember 1996 geltenden Fassung bleibt unberührt.
Gesetze / Meliorationsanlagengesetz
MeAnlGStand: 10.06.2019
Ein Eigentumsübergang nach § 10 Abs. 2 in der vor dem 28. Dezember 1996 geltenden Fassung bleibt unberührt.