Gesetze / Mautdienst-Vermittlungsverfahrens-Verordnung
MautVvfV§ 13 Form und Fristen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MautVvfV/13#abs-1 (1) Einlassungen der Parteien bedürfen der Schriftform. Schriftform im Sinne dieser Verordnung ist auch durch die Verwendung elektronischer Post gewahrt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MautVvfV/13#abs-2 (2) Die Vermittlungsstelle kann im Rahmen des Verfahrens Fristen setzen.