Gesetze / Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz
MaschinenDG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 07.12.2025
Dieses Gesetz gilt für Maschinen, dazugehörige Produkte und unvollständige Maschinen nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/1230.