Gesetze / Markscheider-Bergverordnung MarkschBergV § 7 Dokumentationspflicht Bund3 Fassungen Historische Fassung — Stand 24.11.2019 bis 29.07.2020. Zur aktuellen Fassung → Messungen und Berechnungen sind gemäß Anlage 2 zu dokumentieren. Dies ist nicht für geophysikalische Messungen und andere Verfahren anzuwenden.