Gesetze / Markengesetz MarkenG (XXXX) §§ 161 bis 163 (weggefallen) Gewerblicher RechtsschutzBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 161 bis 163 MarkenG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 161 bis 163 MarkenG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz finden