Gesetze / Maßschuhmacherausbildungsverordnung

MaßschuhmAusbV

§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhmacher/zur Schuhmacherin vom 11. März 2004 (BGBl. I S. 445) außer Kraft.

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