Gesetze / MaßschuhmAusbV · BGBl I 2018, 622

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin

25 Normen · ausgefertigt 17.05.2018 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  8. § 5Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Gesellenprüfung
  10. Unterabschnitt 1 · Allgemeines
  11. § 6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
  12. Unterabschnitt 2 · Teil 1 der Gesellenprüfung
  13. § 7Inhalt von Teil 1
  14. § 8Prüfungsbereiche von Teil 1
  15. § 9Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen
  16. § 10Prüfungsbereich Schuhreparatur
  17. Unterabschnitt 3 · Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe
  18. § 11Inhalt von Teil 2
  19. § 12Prüfungsbereiche von Teil 2
  20. § 13Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen
  21. § 14Prüfungsbereich Schuhtechnik
  22. § 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  23. § 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  24. Unterabschnitt 4 · Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau
  25. § 17Inhalt von Teil 2
  26. § 18Prüfungsbereiche von Teil 2
  27. § 19Prüfungsbereich Herstellen von Schäften
  28. § 20Prüfungsbereich Schuhtechnik
  29. § 21Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  30. § 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  31. Abschnitt 3 · Weitere Berufsausbildung
  32. § 23Anrechnung von Ausbildungszeiten
  33. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  34. § 24Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  35. § 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  36. Anlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin