Gesetze / Mikrozensusgesetz 2005
MZG 2005§ 3 Periodizität
Stand: 10.06.2019
Die Erhebung wird gleichmäßig über die Kalenderwochen verteilt durchgeführt. In jedem Auswahlbezirk werden die Erhebungseinheiten innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt.