Gesetze / Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München

MVITAufstV

§ 5 Module

Stand: 25.06.2023

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MVITAufstV/5#abs-1 (1) Das Masterstudium wird in Modulen durchgeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MVITAufstV/5#abs-2 (2) Die Module unterteilen sich in

1.
die Pflichtmodule,
2.
die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung und
3.
das Modul Masterarbeit.
§ 4 § 6