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§ 5 MVITAufstV — Module

Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München

Stand: 25.06.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Masterstudium wird in Modulen durchgeführt.

(2) Die Module unterteilen sich in

1.
die Pflichtmodule,
2.
die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung und
3.
das Modul Masterarbeit.