Gesetze / Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München

MVITAufstV

§ 1 Regelungsgegenstand

Stand: 25.06.2023

Bund

Diese Verordnung regelt den Aufstieg

1.
in den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung Informationstechnik – über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München einschließlich der berufspraktischen Einführung in diese Laufbahn und
2.
in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung Allgemeine und Digitale Verwaltung – über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München einschließlich der berufspraktischen Einführung in diese Laufbahn.
§ 2