Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes
MStDVDV§ 5 Teile des Auswahlverfahrens, Auswahlkonzept, Täuschungen
Stand: 01.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MStDVDV%202024/5#abs-1 (1) Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MStDVDV%202024/5#abs-2 (2) Das Bundeszentralamt für Steuern regelt die Aufgabenstellungen, den Ablauf des Auswahlverfahrens sowie die Bewertungs- und Gewichtungssystematik in einem Auswahlkonzept.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MStDVDV%202024/5#abs-3 (3) Wer im Auswahlverfahren täuscht, eine Täuschung versucht oder an einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch mitwirkt, wird vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Vor einer Entscheidung wird die Bewerberin oder der Bewerber angehört.