Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes
MStDVDV§ 14 Übergangsvorschrift
Stand: 01.01.2024
Für Anwärterinnen und Anwärter, die vor dem 26. Oktober 2022 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes vom 12. Januar 2017 (BGBl. I S. 78) weiter anzuwenden.