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§ 14 MStDVDV 2024 — Übergangsvorschrift

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes

Stand: 01.01.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Anwärterinnen und Anwärter, die vor dem 26. Oktober 2022 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes vom 12. Januar 2017 (BGBl. I S. 78) weiter anzuwenden.