Gesetze / Mautdienst-Registrierungs-Verordnung
MRegV§ 3 Sitz oder ständige Niederlassung
Stand: 10.06.2019
Der Antragsteller hat das Erfüllen der Voraussetzung des § 5 Nummer 1 des Mautsystemgesetzes durch einen gültigen Auszug aus dem Handelsregister nachzuweisen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.