Gesetze / Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz

MPDG

§ 2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Bund4 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MPDG/2?asof=2021-05-26#abs-1 (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745. Für In-vitro-Diagnostika ist bis einschließlich 25. Mai 2022 das Medizinproduktegesetz in der bis einschließlich 25. Mai 2020 geltenden Fassung anzuwenden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MPDG/2?asof=2021-05-26#abs-2 (2) Dieses Gesetz gilt auch für das Anwenden, Betreiben und Instandhalten von Produkten, die nicht als Medizinprodukte in Verkehr gebracht wurden, aber mit der Zweckbestimmung eines Medizinproduktes im Sinne der Anlagen 1 und 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung angewendet werden.

§ 1 § 3