Gesetze / Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media-Fortbildungsprüfungsverordnung
MFBAProMediaFPrV§ 12 Prüfungsbereich „Zusammenarbeit im Betrieb“
Stand: 22.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MFBAProMediaFPrV/12#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich „Zusammenarbeit im Betrieb“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Zusammenhänge des Sozialverhaltens zu erkennen, die Auswirkungen dieser Zusammenhänge auf die Zusammenarbeit zu beurteilen und durch angemessene Maßnahmen auf eine zielorientierte, effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit hinzuwirken. Dazu gehört, die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern sowie betriebliche Probleme und soziale Konflikte lösen zu können. Es soll ferner die Fähigkeit nachgewiesen werden, Führungsgrundsätze berücksichtigen und angemessene Führungstechniken anwenden zu können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MFBAProMediaFPrV/12#abs-2 (2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: